Wir bauen Spielplätze
und prüfen Spielplätze hinsichtlich ihrer Sicherheit.
Spielplatzbau in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Norddeutschland - Co-Trans Projektmanagement und Service GmbH
Spielplatzprüfung
Betreiber privater und öffentlicher Spielplätze müssen eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften beachten. Sie haften straf- und zivilrechtlich wenn die entsprechenden Vorschriften wissentlich oder unwissentlich nicht beachtet wurden und sich ein Unfall ereignet.
Gefahren an Spielplätzen und Spielgeräten sind für den Laien oft nicht erkennbar. Daher sind regelmäßige Überprüfungen durch Sachkundige nach DIN EN 1176 Teil 7 vorgeschrieben.
Die DIN SPEC 79161 gibt als Ausführungsvorschrift zur oben genannten Europäischen Norm detaillierte Anweisungen zur jährlich vorgeschriebenen Spielplatz - Hauptprüfung und zur Qualifikation der Prüfer.
Wir führen alle vorgeschriebenen Spielplatzprüfungen zuverlässig und kostengünstig aus. Unsere Prüfer sind nach der neuen DIN SPEC 79161 zertifiziert.
Betreiber öffentlich zugänglicher Spielplätze müssen diese in regelmäßigem Abstand durch sachkundige Personen auf ihre Sicherheit überprüfen lassen und dies auch dokumentieren.
Was ist ein öffentlich zugänglicher Spielplatz?
Öffentlich zugänglich ist ein Spielplatz dann, wenn er nicht nur ausnahmsweise auch Dritten zugänglich ist. Während die Rechtsprechung bei einem Spielgerät im Garten eines Einfamilienhauses vom privaten Umfeld ausgeht gelten schon Spielgeräte an Häusern mit 3 Wohneinheiten regelmäßig als öffentlich zugänglich.
Ein Hinweisschild mit einer Benutzungsregelung, die zum Beispiel nur Kindern aus einer bestimmten Wohnanlage das Spielen erlaubt reicht nicht aus, um eine öffentliche Zugänglichkeit aufzuheben.
Als öffentlich zugänglich gelten auch Spielplätze in Gaststätten und Vereinen, die diese für ihre Gäste und Mitglieder sowie deren Kinder bereit halten.
Geräte auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen müssen stabiler sein als Geräte für den Privatgebrauch. Das weit verbreitete GS - Zeichen auf Spielplatzgeräten ist kein Garant für eine Zulässigkeit auf öffentlich zugänglichen Plätzen. Dort müssen die Geräte der Euro-Norm DIN EN 1176 entsprechen.
Was wird geprüft?
Geprüft wird der komplette Spielplatz einschließlich der Eingänge und der Bepflanzung. Dies ist wichtig um auch Verkehrsunfälle beim Verlassen des Spielplatzes oder Vergiftungen durch das Essen giftiger Beeren auszuschließen.
Wie wird geprüft?
Die DIN EN 1176 legt in ihrem Teil 7 die vorgeschriebenen Prüfungen fest:
In einer Spielplatz - Sichtprüfung, die wöchentlich, an stark frequentierten Spielplätzen sogar täglich stattfinden soll, wird der Spielplatz auf offensichtliche Unfallgefahren kontrolliert. Hierzu gehören Glassplitter, abgerissene Teile oder Vandalismus Schäden. Diese Sichtprüfungen werden in der Regel von geschulten Hausmeistern, Erziehern oder anderen Beauftragten des Spielplatzbetreibers erledigt.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter prüfen Ihren Spielplatz
Spielplatzbau - Spielplatzprüfung
Wir planen und bauen für Sie „Spielplätze“.
Gemeinsam mit Ihnen entwerfen wir Ihren Spielplatz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.
Zu jeder Planung eines Spielplatzes stellt sich häufig die Frage:
- Wie viel Fläche steht uns zur Verfügung?
- Wieviel darf es kosten?
- Wie soll der Spielplatz einmal aussehen?
- Welche Altersgruppe wollen wir mit dem Bauvorhaben ansprechen?
- Welche Geräte sind bereits vorhanden, welche Geräte werden noch benötigt?
- Welche Art von Fallschutz wird gewünscht?
Wir kümmern uns selbstverständlich um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, denn die Sicherheit der Kinder ist uns sehr wichtig und steht im Vordergrund!
Für Montage von Spielplatzgeräten und Stadtmobiliar verfügen wir über jahrelange Erfahrungen. Unser Team montiert die Geräte fachgerecht nach den aktuell gültigen DIN- und Sicherheitsnormen.
Der Aufbau der Geräte erfolgt einschließlich mit Bodenaushub für die vorgesehenen Fundament, sowie auch auf Wunsch von Einbringen eines Fallschutzes.
Auf Wunsch von Ihnen übernehmen wir auch die Montage eines Zaunes um die Spielplatzanlage, sowie die Demontage und Entsorgung alter Spielplatzgeräte.